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Familiäre Pflege: Entlastung dringend benötigt Großeltern Foto erstellt von freepik - de.freepik.com

Pflegende Angehörige: Dieses Gesetz soll Entlastung bringen – tut es das?

16. Oktober 2022 Veröffentlicht von Holger Lappe

Schon im Jahr 2019 wurde die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige beschlossen. Sie definiert europaweit verbindliche Standards. Einerseits soll sie pflegende Angehörige entlasten, anderseits soll sie die Gleichstellung der Geschlechter in Sachen Arbeitsmarktchancen und Behandlung am Arbeitsplatz weiter voranbringen. Deutschland hat sich mit der Umsetzung Zeit gelassen. Erst am 9. Juni 2022 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der die Richtlinie in nationales Recht umsetzen soll. Die Frist der EU zur Umsetzung endet im August – und es gibt Kritik von unterschiedlichen Seiten.

Pflegende Angehörige: Was regelt der Gesetzesentwurf?

In Deutschland existieren bereits Regelungen, die die familiäre Pflege einfacher machen sollen. Vor allem die Familienpflegezeit hilft Angehörigen, die Pflege mit dem Beruf unter einen Hut zu bringen. Bis zu 24 Monate lang steht es Beschäftigten zu, sich für die Pflege eines Angehörigen teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen.

Um die EU-Richtlinie vollständig umzusetzen, muss die Bundesregierung aber noch mehr tun. Das sieht Gesetzesentwurf vor:

  • Zukünftig können Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße – einen Antrag auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit nicht mehr unbegründet ablehnen.
  • Aktuell haben Beschäftigte in kleinen Betrieben keinen Rechtsanspruch auf Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit. Dieser besteht bei der Pflegezeit ab einer Betriebsgröße von 16 Beschäftigten und bei der Familienpflegezeit ab einer Betriebsgröße von 26 Beschäftigten. Aber auch in kleineren Betrieben sollen Arbeitgeber und Beschäftigte durch das neue Gesetz auf Antrag eine Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit vereinbaren können. Zudem muss, gemäß des Gesetzentwurfs, der Arbeitgeber in maximal vier Wochen auf diese Anträge antworten. Lehnt er ab, ist dafür eine sachliche Begründung erforderlich.
  • Nach dem Gesetzesentwurf ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zukünftig zuständig für Eltern und pflegende Angehörige. Dies ist der Fall, wenn sie sich benachteiligt fühlen, weil sie ihre Rechte als Eltern bzw. Pflegende geltend machen.

Pflegende Angehörige: Kritik am vorliegenden Entwurf

Aber es gibt Kritik am Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Handwerksvertreter sehen die Belastungen für Kleinstbetriebe als zu hoch an. Arbeitnehmervertreter kritisieren Folgendes: Das Gesetz sieht keine Folgen vor, wenn ein Kleinstbetrieb die Ablehnung sachlich falsch begründet. Eine verpflichtende Begründung hilft den Pflegenden somit nur bedingt weiter.

Viele angehörige Pflegende wünschen sich zudem mehr Unterstützung in der wirklichen Pflegearbeit – und nicht „nur“ flexible Arbeitszeitmodelle.

Smart Home erhöht die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Eine Möglichkeit, die familiären Helfer zu unterstützen, sind Smart Home Geräte. In diesem Produktsegment ist Gigaset seit 2012 aktiv und hilft Menschen ihr Zuhause sicher und komfortabel zu machen. Mit Blick auf alte oder hilfsbedürftige Menschen haben wir eine eigene „Smart Care“ Sparte entwickelt.  Dabei handelt es sich um Senioren-Assistenzsysteme, die Unregelmäßigkeiten im Tagesablauf der pflegebedürftigen Person erkennen. Intelligente Sensoren an Fenstern, Türen und in den Räumen der Senioren-Wohnung liefern völlig anonym die dazu nötigen Daten. Im Notfall erhalten die pflegenden Angehörigen dann eine Push-Nachricht über die App oder einen Anruf. Berufstätige können dann – vorausgesetzt die Arbeitsstelle ist in der Nähe – schnell und unkompliziert nach dem Rechten sehen.

Pflegende Angehörige: Hausnotruf ist als Pflegehilfsmittel anerkannt

Einen ersten Schritt in die richtige Richtung hat der Gesetzgeber schon unternommen – beim Hausnotruf. Dieser wird deshalb vom GKV Spitzenverband unter bestimmten Bedingungen als Pflegehilfsmittel angesehen und von der Pflegekasse übernommen.

Im neuen Gesetz wird es keine Regelung zu Smart Care Produkten geben. Wie es am Ende des Gesetzgebungsprozesses aussieht? Man wird nicht mehr allzu lange auf das Ergebnis warten müssen. Denn die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie endet schon mit dem August!

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