FAQ

Unerlaubte Telefonwerbung so penetrant wie nie

22. Februar 2022 Veröffentlicht von Raphael Doerr

„Ob Gewinnspiel, Zeitschriften-Abo oder Vertrag zur Stromlieferung – wer solchen Werbeanrufen nie zugestimmt hat, dürfte sie eigentlich nicht bekommen“, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Eigentlich, denn unerlaubte Telefonwerbung ist schon lange keine Ausnahme mehr, sondern eher die Regel. Allein im letzten Jahr sind rund 80 000 Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Das sind so viele wie noch nie und ein Zuwachs von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr, teilt die Agentur mit. Die Dunkelziffer dürfte dabei weit höher liegen, denn nicht alle Telefonkunden beschweren sich. Im August 2009 hat die Bundesregierung bereits das  Gesetz gegen unerlaubte Telefon-werbung erlassen. Das scheint aber, schaut man sich die aktuellen Zahlen an, niemanden zu stören. Verbraucherschützern zufolge rufen vor allem Telefon- und Internetdienstleister, Energieversorger, Banken, Versicherungen und Zeitschriftenverlage gezielt Verbraucher an, um ihnen ihre Produkte und Dienstleistungen anzubieten, berichtet der  mdr Ratgeber. Zunehmend segeln aber auch zwielichtige Firmen unter falscher Flagge. Sie geben sich etwa als „Verbraucherzentrale“ oder „Verbraucherschutzservice“ aus – in der Hoffnung, den guten Ruf der Verbraucherzentralen für ihre Abzocke nutzen zu können. Und immer mehr Werbeanrufer nutzen unterdrückte oder im Tagesrhythmus wechselnde Rufnummern, um beim Verbraucher durchzukommen. Das macht es besonders schwer, Werbeanrufe zu erkennen und ihren Eingang zu verhindern. Doch was kann man dagegen tun und welche Telefone helfen sogar dabei, unerwünschte Werbeanrufe zu erkennen und zu blockieren? In diesem Blogbeitrag wollen wir uns damit näher beschäftigen.

Vertrag ist Vertrag

Der Gesetzgeber sieht vor, dass ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher, Telefonwerbung wettbewerbswidrig ist. Verbraucherinnen und Verbrauchern werden oftmals durch offensive Verkaufstaktiken und unlautere Tricks am Telefon überrumpelt und lassen sich vollquatschen. Das Ergebnis: sie unterschreiben unliebsame Verträge, die ihnen quasi aufgeschwatzt oder untergeschoben werden. Und viele davon sind laut Verbraucherzentrale Hamburg durchaus gültig und keineswegs rechtswidrig. „Auch, wenn es erfreulich ist, dass Verträge nun in einigen Bereichen nicht mehr einfach am Telefon abgeschlossen werden können, gelten diese Regelungen für viele Branchen weiterhin nicht. Verträge über Finanzprodukte oder Versicherungen, Zeitungs­abos oder Nahrungsergänzungsmittel können am Telefon noch immer wirksam mündlich abgeschlossen werden.“ Verbraucherinnen und Verbraucher sind zwar in bestimmten Bereichen, etwa bei Gewinnspielen und neuerdings auch bei Energielieferungsverträgen sowie im Telekommunikationsbereich vor telefonisch untergeschobenen Verträgen geschützt, doch weiter reichen die getroffenen Schutzmaßnahmen noch nicht. Viele Verträge, die am Telefon geschlossen werden, sind rechtsgültig und müssen nicht zusätzlich schriftlich bestätigt werden. Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt in diesen Fällen nur das Widerrufsrecht. So ist es nicht verwunderlich, dass Unternehmen auch weiterhin für nicht erlaubte Werbung das Telefon benutzen.

Die Masche ist immer die gleiche

Wie das Magazin winfuture berichtet, werden am häufigsten Bürger demnach von unerlaubten Werbeanrufen zu Energieversorgungsprodukten belästigt, danach folgen Versicherungs- und Finanzprodukte. Derzeit sehr häufig am Telefon angewendet wird der Trick mit einer ominösen „Bundesstelle für Strompreise“, die auf angebliche neue Regeln hinweist, durch die Stromkund*innen von niedrigen Strompreisen profitieren könnten. In diesem Zuge fordern die Anrufer zu einem „Datenabgleich“ auf und fragen dabei die Zählernummer ab. In anderen Fällen wird mit angeblich niedrigen Tarifen für angeblichen Ökostrom geworben und auf einen Vertragswechsel gedrängt. Informiert wurden sie auch über Fälle, in denen die Anrufer behaupteten, die Kund*innen verfügten über einen Stromvertrag, der bei einer Strompreisänderung zu einem „automatischen Vertragswechsel“ führe, der jetzt gleich am Telefon durchgeführt werden könnte.

Die Bundesnetzagentur

Wer Werbeanrufe erhält, ohne dass eine Einwilligung vorliegt oder obwohl ein Werbewiderruf ausgesprochen wurde, kann sich bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden und Beschwerde einreichen. Diese können Verbraucher:innen auf zwei Wegen einreichen

  • über ein Online-Formular: Online-Beschwerde (barrierefrei)
  • oder über das Beschwerdeformblatt der Bundesnetzagentur. Das Formblatt kann direkt am Computer ausgefüllt werden und steht als Download hier zu Verfügung: Beschwerdeformular

Die Bundesnetzagentur geht dann den Beschwerden nach, prüft diese und verhängt Strafen, sobald die Beweislage es zulässt. Im vergangenen Jahr hat sie Bußgelder in Höhe von 1,4 Millionen Euro verhängt.

Wie die Wirtschaftswoche berichtetet, kann die Behörde seit dem 1. Oktober 2021 leichter gegen ungebetene Werbeanrufe vorgehen. Unternehmen, die übers Telefon Produkte oder Dienstleistungen verkaufen wollen, müssen die vorherige Zustimmung des Verbrauchers zu dem Anruf dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren. Das schreibt das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge vor, aus dem einzelne Regelungen jetzt in Kraft treten.

Doch der Prozess der Nachverfolgung ist in der Regel langwierig und stellt die Behörde auch immer wieder vor Probleme. Denn bei ihren Ermittlungen stellte die Bundesnetzagentur ein deutlich gestiegenes Aufkommen an Werbeanrufen fest, bei denen die Anrufer den Empfängern entweder gar keine Rufnummer anzeigten oder missbräuchlich eine häufig im Tagesrhythmus wechselnde falsche Rufnummer aufsetzten. Das macht es besonders schwer, Werbeanrufe zu erkennen und ihren Eingang zu verhindern. Der Bußgeldrahmen für Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen lag bisher bei 10.000 EUR. Seit dem 1. Dezember 2021 gilt hier ein neues Bußgeld: 300.000 Euro. Man darf gespannt sein, wie die Entwicklung 2022 weitergeht. Nach Einschätzung vieler Experten sind die Beschwerden, die der Bundesnetzagentur und den Verbraucherzentralen vorliegen, nur die Spitze des Eisbergs. Besser wäre es, wenn Verträge, die aufgrund von Telefonwerbung zustande kommen, gar nicht gelten würden. Dieser fordert auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) und bekräftigte angesichts der jüngsten Zahlen seine Forderung nach Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene langfristigen Verträge. Mündliche Vereinbarungen sollen nach den Vorstellungen der Verbraucherschützer nur gelten, wenn sie danach vom Kunden noch schriftlich bestätigt werden.

Agieren statt Reagieren

Was kann der Verbraucher gegen unerlaubte Telefonwerbung auf seinem Festnetzanschluss unternehmen? Klar, er muss die Anrufe bei der Bundesnetzagentur melden, das heißt aber für ihn als Betroffener nicht, dass damit auch die Telefonwerbung automatisch aufhört. Gut man muss ja nicht hingehen, wenn das Telefon klingelt, einfach mal klingeln lassen, irgendwann geben die schon auf, oder auch nicht. Kann man machen, aber das Klingeln könnte nerven. Inside Digital rät dazu, die „Telefonwerbung mit einer sogenannten CardDAV-Einbindung in der Fritzbox zu verhindern. Dabei handelt es sich um Client-Server-Protokolle für Adressbücher; das heißt, der Spam wird durch Rufnummern, die in diesem Adressbuch hinterlegt und als Risiko eingeschätzt sind, transparent.“ Klingt technisch, ist technisch und das ist für viele Verbraucher:innen ein Buch mit sieben Siegeln. Einfacher ist es da, wenn das Telefon die Sache übernimmt. Wie das Gigaset mit dem Festnetztelefon CL690A SCB anbietet. Denn das verfügt über einen „Smart Call Block“, einem intelligenten Schutz vor unerwünschten Anrufen. Unbekannte Rufnummern werden so automatisch mit den Einträgen in der Online-Datenbank von tellows abgeglichen. Je nach Bewertung bleibt das Telefon stumm oder der Anrufer hört ein Besetztzeichen.

Gigaset CL690A SCB blockiert unerwünschte Anrufe für Sie

Uner­wünschte Anrufe bleiben ein Problem, auch im Fest­netz. Gigaset inte­griert in sein Festnetztelefon daher mit einer Anruf-Abwei­sung

Kunden haben so  die volle Kontrolle über alle eingehenden Anrufe. Klingelt das Telefon, zeigt das Gerät zum einen auch fremde Anrufer mit vollständigem Namen an, sofern diese in einem öffentlichen Telefonbuch eingetragen sind. Zum anderen erscheint die Bewertung des Anrufers farbig hinterlegt und in vier Stufen von „vertrauenswürdig“ bis „gefährlich“ auf der Anzeige. Liegen entsprechende Informationen vor, erhält man zusätzlich Hinweise wie z.B. „Aggressive Werbung“, „Kostenfalle“ oder „Meinungsforschung“. Besonders wichtig, das dynamische System lernt ständig dazu, durch die Erfahrungen vieler Nutzer, welche sämtliche Anrufe bewerten können. So bekommt man immer einen aktuellen, umfassenden Schutz durch einen intelligenten, Cloud-basierten Service. Auch das Gigaset C430A GO verfügt über die SCB-Funktion.

Infokasten: Was bedeutet Smart Call Block?

Ein „Smart Call Block“ ist ein Anrufschutz von tellows. Als Daten­basis dient die Daten­bank der Smart­phone-App Tellows, die bereits seit vielen Jahren exis­tiert und in die Benutzer verdäch­tige Nummern eintragen können. Ruft jemand von einer verdäch­tigen Nummer an, wird dies auf dem Display des Gigaset CL690A SCB entspre­chend ange­zeigt oder der Anruf abge­wiesen. Der abge­wiesene Anrufer hört dann nur ein Besetzt­zeichen. Private Rufnum­mern sind von der Sper­rung explizit ausge­nommen, in die Daten­bank werden nur allseits bekannte Marke­ting­firmen oder werbende Unter­nehmen und deren Call­center aufge­nommen. Die Einstu­fung der Anrufer erfolgt in vier Schritten durch Farben: Grün weist auf einen unpro­blema­tischen privaten Anrufer hin, Weiß auf eine noch unbe­kannte Nummer. Mit Gelb werden Markt­forschungs­unter­nehmen einge­stuft, die rote Markie­rung wird aggres­siven Werbe­trei­benden zuge­wiesen. Durch eine „engma­schige Kontrolle“ will Tellows die Mani­pula­tion von Tele­fonnum­mern­bewer­tungen verhin­dern.

Wer von einer unbekannten Nummer angerufen wird, kann über die Seite „www.wer-ruftan.de“ herausfinden, ob die Nummer bereits bekannt ist und ob auch andere Verbraucher:innen damit schlechte Erfahrungen gemacht haben.

2 Kommentare

  • Müllerschön 05.05.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    habe auf Bildschirm von meinem SL 450HX bei holen aus dem Ruhezustand immer die Anzeige Smart Call Block sei zu aktivieren oder so ähnlich. Kann ich diese Anzeige irgendwie deaktivieren??
    Lieben Dank und Grüße aus Stuttgart von Uwe M.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert